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Schrottimmobilie

Der Begriff Schrottimmobilie ist ein Schlagwort, dass sich für Sachverhalte eingebürgert hat, bei denen es um den Erwerb von Eigentumswohnungen geht, die von Banken finanziert wurden und um die ein Streit entstanden ist. Charakteristisch für Schrottimmobilien ist, dass sie zu einem sehr überteuerten Preis verkauft wurden und heute nur noch einen sehr geringen oder gar keinen Wert mehr haben. Diese strittigen Geschäfte wurden meist von einem Treuhänder abgeschlossen, wobei die Erwerber in der Regel Verbraucher sind, denen der Immobilienerwerb als Steuersparmodell oder zur Vorsorge für das Alter verkauft wurde. In der Regel haben sich jedoch die Hoffnung, die den Verbrauchern gemacht wurden, nicht erfüllt. Die deutsche Justiz ist momentan mit sehr vielen Klagen auf die Rückabwicklung solcher Verträge beschäftigt. In den 1990er Jahren kann das Steuersparmodell vermehrt vor, bei dem durch die Erwirtschaftung von Verlusten in Bereichen neben dem Lohn, der Verlust mit den eigentlichen Einnahmen verrechnet werden sollte und so die Steuerlast gemindert wird. Damals investierten mehr als 300.000 Anleger in dieses einzigartige und damals durchleuchtende Steuersparmodell und kauften völlig überteuerte Immobilien. Die Finanzierung übernahmen hierbei große Banken und das selbst dann, wenn die Anleger überhaupt kein Eigenkapital vorweisen konnten. Damals wurde den Anlegern versprochen, dass die Immobilie sich allein durch die steuerlichen Vorteile und durch die Mieteinnahmen rechnen wurden. Allerdings blieben die Mieteinnahmen in den meisten Fällen weit unter der Garantie und die Steuerrückzahlungen reichten nicht aus, um den Darlehenszins zu zahlen. Da diese Immobilien nie das einbrachten, was die Vermittler zunächst versprachen, hat sich die Bezeichnung „Schrottimmobilie" eingebürgert und sogar den Weg in die obergerichtliche Rechtssprechung gefunden.