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Schrottimmobilie
Der Begriff Schrottimmobilie ist ein Schlagwort, dass sich für Sachverhalte eingebürgert hat,
bei denen es um den Erwerb von Eigentumswohnungen geht, die von Banken finanziert
wurden und um die ein Streit entstanden ist. Charakteristisch für Schrottimmobilien ist, dass
sie zu einem sehr überteuerten Preis verkauft wurden und heute nur noch einen sehr geringen
oder gar keinen Wert mehr haben. Diese strittigen Geschäfte wurden meist von einem
Treuhänder abgeschlossen, wobei die Erwerber in der Regel Verbraucher sind, denen der
Immobilienerwerb als Steuersparmodell oder zur Vorsorge für das Alter verkauft wurde. In
der Regel haben sich jedoch die Hoffnung, die den Verbrauchern gemacht wurden, nicht
erfüllt. Die deutsche Justiz ist momentan mit sehr vielen Klagen auf die Rückabwicklung
solcher Verträge beschäftigt. In den 1990er Jahren kann das Steuersparmodell vermehrt vor,
bei dem durch die Erwirtschaftung von Verlusten in Bereichen neben dem Lohn, der Verlust
mit den eigentlichen Einnahmen verrechnet werden sollte und so die Steuerlast gemindert
wird. Damals investierten mehr als 300.000 Anleger in dieses einzigartige und damals
durchleuchtende Steuersparmodell und kauften völlig überteuerte Immobilien. Die
Finanzierung übernahmen hierbei große Banken und das selbst dann, wenn die Anleger
überhaupt kein Eigenkapital vorweisen konnten. Damals wurde den Anlegern versprochen,
dass die Immobilie sich allein durch die steuerlichen Vorteile und durch die Mieteinnahmen
rechnen wurden. Allerdings blieben die Mieteinnahmen in den meisten Fällen weit unter der
Garantie und die Steuerrückzahlungen reichten nicht aus, um den Darlehenszins zu zahlen. Da
diese Immobilien nie das einbrachten, was die Vermittler zunächst versprachen, hat sich die
Bezeichnung „Schrottimmobilie" eingebürgert und sogar den Weg in die obergerichtliche
Rechtssprechung gefunden.